Gesetze / Bundespersonalvertretungsgesetz
BPersVG§ 80 Mitbestimmung in organisatorischen Angelegenheiten
Stand: 15.06.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BPersVG%202021/80#abs-1 (1) Der Personalrat bestimmt mit, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, über
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BPersVG%202021/80#abs-2 (2) Muss für Gruppen von Beschäftigten die tägliche Arbeitszeit nach Erfordernissen, die die Dienststelle nicht voraussehen kann, unregelmäßig und kurzfristig festgesetzt werden, so beschränkt sich die Mitbestimmung nach Absatz 1 Nummer 1 und 2 auf die Grundsätze für die Aufstellung der Dienstpläne, insbesondere für die Anordnung von Dienstbereitschaft, Mehrarbeit und Überstunden.
Wird zitiert von 56 Entscheidungen zu § 80 BPersVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.04.2026 – OVG 62 PV 3/24
- BVerwG, 25.03.2009 – 6 P 8.08Keine Erstreckung des Beteiligungsrechts nach § 80 BPersVG auf die Beratung des Prüfungsergebnisses durch die Auswahlkommission Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 16.04.2008 – 1 A 4160/06.PVBZitiert von 2
- OVG NRW, 31.07.2025 – 33 A 639/24.PVB
- BVerwG, 04.05.2023 – 5 P 16/21Soziale Medien mit Kommentarfunktion als mitbestimmungspflichtige ÜberwachungseinrichtungZitiert von 5
- VG Köln, 16.10.2006 – 33 K 698/06.PVB
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 13.04.2026 – 33 K 6480/25.PVB
- VG Düsseldorf, 19.02.2026 – 40 K 5484/23.PVL
- LAG Köln, 05.02.2026 – 8 SLa 397/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 80 BPersVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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09.06.2021 Ausfertigung
§ 80 geändert durch Artikel 25 Abs. 3 31. 12. 2025 des Gesetzes vom 9. Juni 2021 (BGBl. I 1614)
BGBl. 2021 I S. 1614
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.